1.
ANMELDUNG:
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig
anzumelden. Bitte verwenden Sie nach
Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser
Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte
vollständig aus. Der Vertrag kommt mit
der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE
zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung
schriftlich.
2.
ZAHLUNG: Wir bitten Sie, eine
Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung
eine Anzahlung von 10% des Reisepreises,
höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer
zu zahlen. Die Zahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Prämie für
ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung
ist im Reisepreis nicht enthalten und
wird mit der Anzahlung fällig. Ihre
auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert.
Mit der Buchungsbestätigung /Rechnung
erhalten Sie als " qualifizierte Reiseunterlage
" den Sicherungsschein. Die Zahlung
des restlichen Reisepreises ist ca.
4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die
Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/Reisebüro
je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.
3.
LEISTUNGEN
Für
den Umfang der vertraglichen Leistungen
sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen
im Prospekt sowie die hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung
verbindlich.
3.1
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistung
verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Änderungen
und Abweichungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden, und
die von SPRACHCAFFE nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind, nicht
zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung
führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. SPRACHCAFFE
ist verpflichtet, den Kunden über die
Leistungsänderung und Leistungsabweichung
in Kenntnis zu setzen.
3.2
LEISTUNGSMÄNGEL: Beanstandungen
hinsichtlich der vertraglich vereinbarten
Leistungen sind anzuzeigen, damit unverzüglich
Abhilfe erfolgen kann. Unterläßt es
der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch
keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen,
ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
4.
RÜCKTRITT:
4.1
Rücktritt durch den RV
SPRACHCAFFE
kann bei Nichterreichen einer in Katalog
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zurücktreten:
a)
Sprachcaffe ist verpflichtet, dem Reisenden
gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, daß die
Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
b)
Der Rücktritt des RV muss spätestens
3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.
c)
Der Reiseteilnehmer erhält die bereits
geleisteten Zahlungen unverzüglich voll
erstattet.
4.2
Rücktritt durch den Kunden
Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück, können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten
ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung
bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro
bei dem Sie sich angemeldet haben. Die
Höhe der Rücktrittskosten richtet sich
nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen
sich die Rücktrittspauschalen, die wir
im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem
Teilnehmer leider fordern müssen, wie
nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings
das Recht, uns nachzuweisen, daß die
getroffenen Aufwendungen geringer als
die geforderten Rücktrittskosten sind.
Die
Rücktrittspauschalebeträgt:
bis
30 Tage vor Reisebeginn
10%,
ab
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
20%,
ab
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30%,
ab
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
40%,
ab
6. Tag vor Reisebeginn
50%,
des
Gesamtreisepreises.
Treten
Sie Ihre Reise nicht an, ohne vorher
den Rücktritt zu erklären, so fällt
der gesamte Reisepreis an. Eventuell
ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE
zurückerstattet. Stört ein Reiseteilnehmer
ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung
der Reise, oder verhält er sich grob
vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das
Recht, fristlos zu kündigen.
Der
Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE
erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen
werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
Unsere
Sprachschule bietet sehr differenzierte
Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung
in das entsprechende Lernniveau bei
Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor
Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen.
Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen,
dass der Einstufungstest in seltenen
Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer
einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht
am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall
führen die Schulen den Kurs als (Semi-)
Einzelunterricht in einer reduzierten
Stundenzahl durch, wobei mindestens
60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses
als (Semi-) Einzelunterricht angeboten
wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten
Gruppenunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht
oder Zweier-Unterricht, anstelle von
30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht
18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht).
Es handelt sich in jedem Fall um ein
"upgrade", eine Qualitätssteigerung,
ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
5.
UMBUCHUNG:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen
wir Ihre Umbuchungswünsche bezüglich
Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit
uns dies möglich ist. Sollten Sie sich
nach Abschluß des Reisevertrages mit
uns dazu entschließen, statt der ursprünglich
gebuchten Reise eine andere durchzuführen
oder aber eine geeignete Ersatzperson
zu stellen, so müssen wir für unseren
Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr
in Höhe von Euro 50,- berechnen.
6.
HAFTUNG: Unsere Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen
insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem
Reiseteilnehmer entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschulden eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten
für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Leistung internationale
Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist,
so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber
dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
7.
UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte
eine der vorstehenden Reisebedingungen
unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat
dies keine Auswirkungen auf den Bestand
der übrigen Reisebedingungen.
VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE
Reisen GmbH
Gartenstr.
6
60594
Frankfurt am Main
Telefon:
(069) 61 09 120
Fax:
(069) 6 03 13 95
HRB
25400 Frankfurt/M